Rechtsprechung
   LG Hamburg, 06.03.2014 - 325 T 21/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26344
LG Hamburg, 06.03.2014 - 325 T 21/14 (https://dejure.org/2014,26344)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.2014 - 325 T 21/14 (https://dejure.org/2014,26344)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 2014 - 325 T 21/14 (https://dejure.org/2014,26344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 802d ZPO, § 807 ZPO
    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei versehentlichen Falschangaben; Umfang des Fragerechts des Gläubigers; Unzulässigkeit von Ausforschungsfragen zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 50/10

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2014 - 325 T 21/14
    Ein Gläubiger kann die nachträgliche Ergänzung des Vermögensverzeichnisses verlangen, wenn der Schuldner ein erkennbar unvollständiges, ungenaues und widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat (BGH, Beschluss v. 3.2.2011 - I ZB 50/10, NJW-RR 2011, 667; Beschluss v. 12.1.2012 - I ZB 2/11, Beschluss v. 12.1.2012, MDR 2012, 606).
  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 2/11

    Eidesstattliche Versicherung: Umfang des Fragerechts des Gläubigers

    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2014 - 325 T 21/14
    Ein Gläubiger kann die nachträgliche Ergänzung des Vermögensverzeichnisses verlangen, wenn der Schuldner ein erkennbar unvollständiges, ungenaues und widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt hat (BGH, Beschluss v. 3.2.2011 - I ZB 50/10, NJW-RR 2011, 667; Beschluss v. 12.1.2012 - I ZB 2/11, Beschluss v. 12.1.2012, MDR 2012, 606).
  • LG Oldenburg, 08.08.2006 - 6 T 690/06
    Auszug aus LG Hamburg, 06.03.2014 - 325 T 21/14
    Demgegenüber sind Fragen eines Gläubigers, die dem Schuldner eine Erklärung der mit "nein" oder "keine" oder sonst bereits ausreichend beantworteten Angaben im Formular für das Vermögensverzeichnis abverlangen, unzulässig (Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 900 ZPO Rn. 28; LG Oldenburg, Beschluss v. 8.8.2006 - 6 T 690/06, DGVZ 2006, 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht